Transparenz
Investment-Risiken transparent gemacht
In welchem Marktsegment ist die Aktie gelistet und welche Folgen hat das? Wird sie im Erst- oder im Zweitlisting an der Börse gehandelt? Welche Heimatbörse hat die Aktie? Erhalte ich ausreichend Informationen zu diesem Papier? Privatanleger haben vor einem Investment in Aktien viele Fragen zu klären. Diesem Informationsbedürfnis kommt die Börse Berlin mit einer einfach aufgebauten Kennzeichnung von Aktien nach.
Von der Kennzeichnung ausgenommen sind alle Aktien, die im Regulierten Markt gehandelt werden, sowie alle Index-Werte, für die Skontroführer an der Börse Berlin eine Quotierungspflicht haben, die Sie unter Handelsqualität/Aktienhandel nachlesen können.
Auf der Internetseite www.boerse-berlin.de werden Aktien mit drei verschiedenen Symbolen gekennzeichnet:
Ein Info-Zeichen weist Anleger darauf hin, dass die Aktien der Gesellschaft als Zweitlisting in Berlin gehandelt werden und die Zulassungskriterien und Regularien der jeweiligen Heimatbörse gelten.
Mit einem gelben Vorsichtszeichen werden Aktien mit Heimatbörse Berlin und OTC BB/OTC QB gekennzeichnet. Es handelt sich oft um kleine Gesellschaften bzw. marktenge Aktien, die daher potentiell anfälliger für eine unlautere Beeinflussung des Handels sind.
Ein rotes Vorsichtszeichen schließlich macht Anleger darauf aufmerksam, dass der Kurs dieser Aktien möglicherweise manipuliert wird. Ein als pdf-Dokument hinterlegter Warnhinweis informiert die Anleger detaillierter über die Hintergründe.
Davon unbenommen werden solche Aktien natürlich auch weiterhin ausgesetzt, wenn ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet werden kann.
Aufgrund verschiedener Sachverhalte kann es notwendig sein, den Handel von Aktien mit einer Frist von ein bis drei Monaten einzustellen. Auf einen solchen Fall weist das Sackgassenzeichen hin. Einzelheiten dazu, warum der Handel in der Aktie eingestellt wird, ergeben sich aus der Bekanntmachung.
Alle Kennzeichnungen finden sich auf der jeweiligen Detailseite zur Aktie.
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